Notebooks bereitgestellt vom Kanton¶
Der Kanton Zug stellt den Schülerinnen und Schülern des Langzeitgymnasiums bis zum Ende der dritten Klasse ein Notebook zur Verfügung (COPE, corporate owned - personally enabled). Die Lernenden setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es auch mit nach Hause. Am Ende der dritten Klasse kann das Notebook preisgünstig erworben werden.
Umgang mit den Notebooks
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Die Eltern sind für die Verwendung der Notebooks ausserhalb der Schulzeit verantwortlich.
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Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Notebooks infolge ausser Acht lassen der gebotenen Sorgfalt, tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten des Schadens (Reparaturkosten, Ersatz des Minderwertes, Neuanschaffungskosten).
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Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
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Beim Austritt der Schule bzw. mit Beendigen der obligatorischen Schulzeit, muss das Notebook sowie die Zubehörteile in funktionstüchtigem Zustand der Schule zurückgegeben werden, sofern die Schülerin oder der Schüler das Gerät nicht erwirbt.
Was erhalten die Schüler:innen?¶
Folgende Komponente werden abgegeben:
- Lenovo ThinkPad L13 Yoga Gen3
- Lenovo Precision Pen 2
- Ladekabel
- Notebooktasche
Admin-Rechte¶
Die Notebooks werden mit der Software Intune verwaltet. Mit der ersten Anmeldung am Notebook werden der Userin, dem User Admin-Rechte übertragen und in der Intune-Software registriert.
Am Notebook kann man sich aber auch mit anderer M365-Anmeldung (@ksz.edu-zg.ch) einloggen, aber ohne Admin-Rechte.